Mehlmesseramt, n.
Mehlmesseramt, n.
zu Mehlmesser
Aufsichtsbehörde für den städtischen Mehlhandel
Aufsichtsbehörde für den städtischen Mehlhandel
-
zur erhaltung guter ordnung ... ist ... das mehlmesseramt eingeführt worden, damit jedermann rechte mass in verkauffung sowohl des getreides als des mehls haben möchte1675 MHungJurHist. V 2 S. 290