Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlmesseramt
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Mehlmeister
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Mehlmesseramt
, n.
zu Mehlmesser
Aufsichtsbehörde für den städtischen Mehlhandel
Aufsichtsbehörde für den städtischen Mehlhandel
- zur erhaltung guter ordnung ... ist ... das mehlmesseramt eingeführt worden, damit jedermann rechte mass in verkauffung sowohl des getreides als des mehls haben möchte1675 MHungJurHist. V 2 S. 290Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs