Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlmesseramt

Mehlmesseramt

, n.

zu Mehlmesser 
Aufsichtsbehörde für den städtischen Mehlhandel
  • zur erhaltung guter ordnung ... ist ... das mehlmesseramt eingeführt worden, damit jedermann rechte mass in verkauffung sowohl des getreides als des mehls haben möchte
    1675 MHungJurHist. V 2 S. 290