Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehlverkauf

Mehlverkauf

, m.

entgeltliche Veräußerung von Mehl 
  • [soll] auf den meel verkauf gesehen werden, vnd was für brot zů ring vnd v̆bel gebachen befunden ... wirdt, das solle zerschnitten, vnd den armen leuten ... außgetailt, vnd sy die becken noch ... gestrafft werden
    TirolLO. 1573 VI 84
  • die ... verfügung zu machen, daß die ... müller bei dem mehlverkauf ... ungehindert gelassen werden müssen
    1746 ActaBoruss.GetrHPol. III 383