Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehrbittung
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Mehrbittung
, f.
Klagebegehren um einen höheren als den tatsächlich geschuldeten Betrag
- [nur bei Unklarheit über die Höhe der Schuld] ist der clager in soͤlliche peene des rechten der merbittung halben nit geuallenNürnbRef.(1479/84) VI 8Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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