Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mehrheit
Artikel davor:
Mehr
Mehrbesser
Mehrbittung
mehren
Mehrer
Mehrerin
(mehrerjährig)
Mehrgabe
Mehrgewinn
Mehrhand
Mehrheit
, f., auch Mehrerheit, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
im Kontext von Aristoteles, Cat. 8, 10b 32ff.: in der Gerechtigkeit gibt es kein mehr oder weniger
II
bei Abstimmungen: Mehrzahl
- alles bey gehaltenen gemeindsversammlungen verhandlet und durch die mehrheit der stimmen erkent worden1734 ArgauLsch. I 573Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ob und wie ferne die mehrheit der stimmen zwischen mit-herrschafften plaz greiffe1769 Moser,RStändeLand. 100Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der mehrheit der stimmen in gemeinschaftlichen sachen1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 52
- 1774 Moser,Reichstage II 109
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kreis-schluß ... eine nach der mehrheit der stimmen von den kreis-staͤnden getroffene verabredung, welche etwas uͤber die gegenstaͤnde der kreis-tags-berathschlagungen bestimmt1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 513
- ist mit mehrheit der stimmen für gut befunden ... worden1793 Niedersimmental 207Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1802 RepRecht X 188
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1810 Pölitz,Verf. I 1 S. 47
Faksimile - in Google Books
- 1811 ÖstABGB. § 841
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
eine Vielzahl
- mehrheit der fälle ist nicht nothwendig, ein einziger bindender fall reicht zur begründung eines herkommens hin1804 Gönner,StaatsR. 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
(Mehrhur)
Mehrkauf
Mehrschaft
Mehrschatz
mehrschatzen
mehrschätzig
Mehrschatzung
(mehrsen)
Mehrsfolge