Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierdingsherr
Artikel davor:
meierämtig
Meierbann
Meierbauer
Meierbrauch
Meiersbreite
Meierbrief
Meierbrot
Meierbuch
Meierding
Meierdingsgut
Meierdingsherr
, m.
I
wie Meierherr
- daß ... viele meyerdinge ... vorhanden sind, worunter nur meyerdings-leute oder männer gehören, und theils dem zeitigen bischof, auch ... hiesigen herrn thum-probsten ... als oberdings- und meyerdings-herrn directe zuständig sind1664 SammlVerordnHannov. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen1762 Wiesand 734Faksimile - in Google Books
- die meierdinge werden vom meierdingsherrn ... und den dinggenossen, welches meierdingsbauren, besezt1785 Fischer,KamPolR. II 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Inhaber eines Meierhofs
- wenn iemand ein meyerdingsgut ... veraͤussern will, er dem meyerdings-herrn eine gewisse lehnwaar ... entrichten muß1762 Wiesand 734Faksimile - in Google Books
- die rechte des meyerdingsherrn bestehen darin ... daß die meyerdingsleute schuldig sind, ihm einen jaͤhrlichen erbzins ... zu entrichten1780 Gabcke,DorfBauernR. 110Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)