Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierdingsmann
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, m., pl. Meierdingsleute
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in das Meierding gehöriger Zinsbauer
- welcher meyerdings- ... güter art und eigenschaft ist, daß dieselbe niemand haben ... kann, der nicht zugleich ... ein meyerdings- ... mann ist1664 SammlVerordnHannov. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... viele meyerdinge ... vorhanden sind, worunter nur meyerdings-leute oder männer gehören, und theils dem zeitigen bischof, auch ... hiesigen herrn thum-probsten ... als oberdings- und meyerdings-herrn directe zuständig sind1664 SammlVerordnHannov. I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1741 Frisch I 652
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- die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen1762 Wiesand 734Faksimile - in Google Books