Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meiergerichtsleute

Meiergerichtsleute

, pl.

einem Meiergericht angehörende Personen
  • alle meiergerichtsleute des hofs U., haben sammentlich ihr weistumb gethan bei dem aid so sie ieder ihrem scheffenstohl gethan haben
    1575 Luxemburg/GrW. VI 550