Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meiergesinde

Meiergesinde

, n.

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zu einer Meierei (I) gehörendes Personal
  • müssen sie [robotpflichtige Ehefrauen] im frühling mit samt dem meiergesinde alle gärten und wiesen ausheuen
    1597 Grüll,OÖRobot 275
  • sollen ... exempt vnnd befreyt sein ... der herrschafft hoff: vnnd mayrgesindt 
    1627 Wartinger,Tüffer 9
  • 1638 Steiermark/ÖW. X 235