Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierkontrakt

Meierkontrakt

, m.

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Pachtvertrag zwischen dem Gutsherrn und dem Pächter eines Meierguts 
  • [daß die Meier] nach ausgang der meyer-zeit, wofern der meyer-contract nicht ein wiedrigs mit sich bringt, nicht leichtlich verstossen [werden sollen]
    1601 SammlVerordnHannov. II 73
  • 1714 BrschwWolfenbPromt. II 590
  • daß ... alles ... was ein ... meyer-contract ... mit sich bringt, per pacta adjecta geaͤndert werden koͤnne, daran ist kein zweifel
    1769 Lennep,LandsiedelR. 148
  • 1801 Hagemann,PractErört. III 322