Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meierstättisch

meierstättisch

, adj.

einer Meierstatt (I) zugehörig
  • die ... alienation meyerstettischer guͤther ist ... unbillig
    1628 Culemann,MindenLV. 198
  • 1647 Wigand,Paderb. III 18
  • ohne unterscheid, ob solch erbe nach eigenthums- hagenfreyer- oder meyerstaͤttscher gerechtigkeit concedirt sey
    1664 Wigand,Minden II 300
  • die meierstättischen freien, welche ihr gut von ihrem meierherrn oder gutsherrn erblich als dessen eigentum besitzen
    1781 MittLippe 18 (1949) 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):