Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meierstein

Meierstein

, m.

Dingstein, an dem die Rechtshandlungen eines Meierhofs stattfinden
  • der ... erwelt [untermeier oder schöff] ... soll ... bei dem meierstein einen ... eid ... schweren, den dinghof bei seinen rechten ... hand zu haben
    1584 Elsass/GrW. I 746