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1mein
, adj., adv.1Mein
, m. u. n.II Falschheit (A), verräterische Absicht; Intrige, Verrat
2mein
, adj., adv.I in Vbdg. mit Bezeichnungen für eine rechtlich verfaßte Personengemeinschaft oder -versammlung: allgemein und damit legitim, 1gemein (A IV), öffentlich; meiner Tag Landfriedenstag, Meintag; meine Richter (pl.), das zuständige Gericht
II zur Kennzeichnung eines Eigentumsverhältnisses: einer Gemeinschaft als Gesamthand zu eigen, gemeinschaftlich
III zur Angabe der Nutzung: öffentlich, allgemein zugänglich und nutzbar
IV zur Kennzeichnung des Geltungsbereichs einer Verbindlichkeit: 1gemein (A VII), allgemeingültig, allgemein üblich
2(Mein)
, n.3mein
, poss. pron.I zur Angabe der rechtlichen Zugehörigkeit einer Sache, insb. formelhaft mein und dein/euer
II zur Angabe der rechtlichen Zuordnung einer Person, als Verlöbnisformel
Meinake
, f.Meinaken
, subst. inf.?Meinaker
, m.(Meinasne)
, f. u. m.meinätzen
, v.(Meinbaum)
, m.(Meinbauteil)
, n.(meinbauteilen)
, v.(Meinde)
, f.I rechtlich verfaßte Personengruppe, Institution
- 1 Gemeinde (V) als Herrschaftsinstitution; die Personengruppe, die die Gemeinde bildet, Gemeinschaft, Bürgerschaft, Dorfgemeinschaft
- 2 mehr im wirtschaftlichen Sinn
II Personengemeinschaft
- 1 Versammlung von Personen zur Beratung, Beschlußfassung oder Geselligkeit
- 2 wirtschaftliche Zweckgemeinschaft
- 3 Beischlaf, sexuelle Gemeinschaft
III gemeinsame Nutzung, das gemeinsam Genutzte
- 1 gemeinsamer Besitz, gemeinsames Eigentum
- 2 für alle zugängliches, öffentliches, gemeinschaftlich genutztes Land, Allmende (III)
- 3 wie Meindeweg
(Meindebauland)
, n.(Meindedeich)
, m., Meindendeich, m.(Meindegut)
, n.(Meindehaus)
, n.(Meindeland)
, n.(Meindemann)
, m., pl.I Mitglied(er) einer Meinde (I 1)
Gemeinschaft der Meindeleute (II) (meinden)
, v.(Meindepfund)
, n.Meinder
, m.I wie Meindemann (I)
II Teilhaber, Mitbesitzer
(Meinderecht)
, n.(Meindesache)
, f.(Meindeweg)
, m.(Meindewoche)
, f.(Meindienst)
, m.(Meindner)
, m.I Bürger, Einwohner
II Deichmeister
1(Meine)
, f.I wie Allmende (III)
II to mene hebben gemeinschaftlich besitzen
2(Meine)
, f.Meineid
, m.I zum (theologischen und weltlichen) Begriff, den Tatbestandsmerkmalen und der gerichtlichen Zuständigkeit
II im gerichtlichen Verfahren
III das Delikt wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todestrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet
meineid(e)
, adj., auch subst.meineiden
, v.Meineider
, m.Meineiderei
, f.Meineiderin
, f.meineidig
, adj., adv., subst.I eidbrüchig, einen Falscheid schwörend bzw. geschworen habend, eine eidliche Verpflichtung brechend bzw. gebrochen habend; meineidig sein als eidbrüchige Person die Rechtsfolgen des Meineids tragend; auch in mehrgliedrigen Formeln, häufig mit treulos, aber auch mit falsch, ehrlos, rechtlos
II treulos, abtrünnig (während der Religionskriege von dem Verhältnis der Untertanen gegenüber ihrem Landesherrn gesagt
III in übtr. Bedeutungen
- 1 meineidiger Baum als Ortsbezeichnung
- 2 meineidiger 1Eid vorsätzlicher Meineid
- 3 meineidiges 1Messen (I) das falsche Messen bricht die eidliche Verpflichtung zum richtigen Messen
- 4 im Kontext konfessioneller Streitigkeiten
meineidigerweise
, adv.Meineidigkeit
, f.II Verrat, Glaubensabtrünnigkeit
(Meineidigschaft)
, f. u. n.(Meineidschaft)
, f. u. n.Meineidschwören
, subst. inf., v.Meineidschwörer
, m.Meineidschwörung
, f.meineidshalb
, adv.1meinen
, v.I etwas als Eigentum erwerben bzw. innehaben, sich Eigentum verschaffen
II etwas kaufen, erstehen; insb. bei öffentlichen Verkaufsaktionen: auf etwas bieten, etwas ersteigern
III im Deichrecht: einen Deich mit der Verpflichtung zu seiner Instandhaltung übernehmen
2meinen
, v.I meinen verweist auf den Erkenntnisprozeß, der Entscheidungen vorangeht
- 1 etwas in bestimmter Weise verstehen bzw. verstanden haben wollen, auch urteilen
- 2 etwas beabsichtigen, anordnen, festsetzen; formelhaft mit ordnen (II), setzen u. wollen im Zsh. mit förmlichen Willensbekundungen
- 3 gemeint sein (auch reflexiv) Willens sein, nach etwas trachten
- 4 etwas testamentarisch bestimmen
- 5 jn. auswählen, zulassen
II in rechtlichen Beziehungen ist meinen auf die Mentalität (bona fides) bezogen, die die Betreffenden einzubringen haben: mit Treuen, treulich meinen "es gut (mit jm.) meinen, gute Absichten haben"
III erwarten, erhoffen
(Meiner)
, m.I Käufer (vor allem von Fisch), der bei einem öffentlichen Fischverkauf durch "mein"-Rufe versucht, den Zuschlag zu erhalten
II jm., der einen Deich gegen bestimmte Verpflichtungen übernimmt
(Meingedacht)
, f.(Meingeld)
, n.Meingetäte
, f.Meingewälde
, n.(Meingewerk)
, n.(Meingewisse)
, m.meinhaft
, adj.Meinhaftigkeit
, f.(Meinhaupt)
, n.(Meinheit)
, f.I Bürgerschaft, Bürgerversammlung, Gesamtheit der Bürger; tw. auch nur der Teil der Bürgerschaft, der nicht den Gilden angehört
II Zunft, Gilde
Meinheitsmeister
, m.Meinhur
, n.(meinhwat)
, adj.1Meinigkeit
, f.2(Meinigkeit)
, f.Meinkauf
, m.Meinkeller
, m.(Meinkose)
, f.(Meinkoser)
, m.(Meinkost)
, f.(Meinland)
, n.(Meinlaut)
, n.1meinlich
, adj., adv.2(meinlich)
, adv.(meinlobig)
, adj.(Meinmark)
, f., Meinmärkde, f.1(Meinmeister)
, m.2(Meinmeister)
, m.Meinrat
, m.meinräte
, adj., auch subst.(meinsamen)
, v.(Meinsamigkeit)
, f.(Meinschade)
, m.(Meinschaft)
, f.I Vermögensgemeinschaft, im dänischen Recht die häusliche Gütergemeinschaft (felag, vgl. v.See,JütR. 5f.)
II Teilhaberschaft, Handels- u. Betriebsgemeinschaft
III Mitgliedschaft
IV geschlechtliche Gemeinschaft
V Mittäterschaft
VI Umgang mit Gebannten oder anderen Personen, die die Gemeinschaft schädigen
Urkunde über die Rechtsfolgen der Meinschaft (VI) (Meinschar)
, f. (-schare) u. n.(Meinschatz)
, m.(Meinscheit)
, f.(Meinschuld)
, f.(meinschuldig)
, adj.(Meinschwöre)
, m.meinschwören
, v. u. subst. inf.Meinschwörer
, m.Meinschwörung
, f.(Meinschwur)
, m.(Meinschwurlist)
, f.(Meinschwüre)
, m.meinschwürig
, adj.(Meinslagu)
, f.(Meinsleute)
, pl.(Meinsprache)
, f.(Meinstahl)
, f.meinstrafen
, v.(meinsumian)
, v.(Meinsumung)
, f.I Gemeinschaft, Teilnahme
II Verfluchung, Kirchenbann
Meinswart
, m. u. f.(Meinswaru)
, f.(Meintag)
, m.Meintat
, f.(meintäte)
, adj.Meintäte
, m.Meintäter
, m.meintätig
, adj.Meintätige
, m., subst. adj.meintätiglich
, adj., adv.(meintätlich)
, adj.1Meinung
, f.I Absicht, Intention, Bestreben; Plan, Vorhaben; bei größerer Autorität der Person: (erklärter) Wille, Forderung
II letzter Wille, Testament
III Inhalt eines Rechtstextes als Ausdruck des erklärten Willens des Verfassers; Anordnung, Vorschrift
IV rechtliches Anliegen, Beschwerde, Vorbringen vor Gericht, Klage, Forderung
V Entscheidung, Beschluß, Urteil
VI Bedeutung, Rechtssinn, Rechtsaussage
VII Ursache, Beweggrund
VIII Auffassung, Ansicht, Einstellung zu einer Sache; in gesteigerter Form als Überzeugung; in Rechtsgremien als Votum, Urteil
IX Art und Weise
2(Meinung)
, f.3(Meinung)
, f.(meinvoll)
, adj., subst.(meinvöllich)
, adj.(meinvöllig)
, adj.(Meinvollnis)
, f.(Meinweg)
, m.(Meinweib)
, n.Meinweide
, f.1(Meinwerk)
, n.2(Meinwerk)
, n.I unentgeltliche Arbeit an gemeinschaftlichen Einrichtungen als Pflicht der Gemeindemitglieder bzw. Nutznießer
II Deichanteil, der Orts- und Deichverbänden ungeteilt zugehört und gemeinschaftlich unterhalten wird
(meinwerken)
, v.Meinwillige
, m.(Meinwort)
, n.(meinwræc)
, adj., subst.(Meinwürchte)
, m.(Meinzahl)
, f.meinzen
, v.(Meinziese)
, m. (!)meinzogen
, v.(Meinzucht)
, f.I Gesamtheit der Mitglieder einer (Teil-)Gemeinde, Bürgerschaft (II 1), Gemeinde (V 6), 1Gemeine (I 2), 1Kür (D I 1), Meinde (I 1)
II Gemeinschaft auf Grund gemeinsamer Pflichten
III Vermögensgemeinschaft
IV familienrechtliche Gemeinschaft
VI Versammlung der Mitglieder einer Gemeinschaft