Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meinzogen

meinzogen

, v.

u. mhd. zogen "raufen"
tätlich angreifen
zu 1mein
  • were der ist, der einen [städt. Aufseher] ... vnter die augen freuellich meintzoget, ... der müße geben dem schulteßen ein pfunt phfennig
    Ende 14. Jh. BambStR.(Parigger) § 365