Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meißlich
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, adv.
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meißlich verwunden jm. so verletzen, daß die Wunde gemeißelt werden muß
- welcher den andern erdfällig, beinschröttig oder meißlich verwundt, ... der pessert dem herrn einen großen frevel1. Hälfte 16. Jh. Alsatia 1862/67 S. 200
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