Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meißlich

meißlich

, adv.

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meißlich verwunden jm. so verletzen, daß die Wunde gemeißelt werden muß
  • welcher den andern erdfällig, beinschröttig oder meißlich verwundt, ... der pessert dem herrn einen großen frevel
    1. Hälfte 16. Jh. Alsatia 1862/67 S. 200