Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): meistbeerbt
Artikel davor:
Meißenpfennig
Meißerlohn
Meißhacke
meißlich
Meißmesser
1Meißner
2Meißner
meißnisch
Meißzeit
meist
meistbeerbt
, adj., häufiger subst.
am meisten begütert; derjenige, der im Verhältnis zu den übrigen Beteiligten mehr besitzt und dadurch besondere Vorrechte und Pflichten hat
- Ch. ... so van den gemeinen, daselbst meistbeerbten nachbauren vorgeschlagen, zu einem hobspoten angeordnet ... worden1590 RhW. II 1 S. 286Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- also soll bey einer jeglichen steuer undt deren umblage von jedes ortes beampten mit zuziehung des ortes vorsteher undt etlichen der meistbeerbten aus adelichen undt unadelichen dasselbe erkundigt [werden]1634 K. Lichthardt, Stud. z. Entwickl. d. Erbentage ... in Cleve-Mark (Diss. phil. Münster 1910) 86
- 1705 JbWestfKG. 38/39 (1937/38) 82
- was auf dem allgemeinen erbe-tage durch die meist-beerbten ... beschlossen1767 NCCPruss. IV 728Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin