Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterbraten

Meisterbraten

, m.

Festessen, das ein Lehrling nach der Lehrzeit den Meistern seiner Zunft auszurichten hat
  • soll jeder lehrjung ... den meistern nach außgestandenen vier lehr jharen einen maisterbraten geben
    1609 EgerZftO. 92