Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterdienst

Meisterdienst

, m.

Tätigkeit, die die Qualifikation eines Meisters (III) erfordert
  • so ein geselle eine mühle annehmen würde, welches ein meister dienst wäre, und hernach die mühle übergebe, und für einen gesellen wandere, die buße ein faß bier
    1684 ZMarienwerder 55 (1917) 39