Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meistergebot
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Meistereid
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Meisteressen
Meisterfisch
(Meisterfleischhauer)
(Meisterfoller)
Meistersfrau
Meistergebot
, n.
Versammlung der Zunftmeister
- wenn man ein meister-gebott haben will, dabei soll man haben von jeglicher zunft nüwe und alte meister und soll der obrestratsknecht solich gebott den meistern aller zünfte verkünden und ze wissende tun1400 Basel/SchweizId. IV 1902Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1775 Kriegk,Goethe 377