Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meistergeselle
Artikel davor:
(Meistereigeld)
(Meisterer)
Meisteressen
Meisterfisch
(Meisterfleischhauer)
(Meisterfoller)
Meistersfrau
Meistergebot
Meistergeding
Meistergeld
Meistergeselle
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ausgelernter Handwerker, der sich um das Meisterrecht (I) bewerben, auch bei Verhinderung eines Meisters dessen Betrieb selbständig leiten kann
bdv.:
Meisterknecht (I)
- es warden die baid recepte ... vom maistergesellen [in e. Apotheke] verfertiget1566/67 DWB. VI 1968
- elck meestergeselle van den ambachte1571/72 BredaRbr. 107Faksimile (ca. 196 KB)
- die meistersgesellen und lehrjungen müessen sich solcher arbeit [Anfertigung eines Rades für den Scharfrichter] enthalten1576 WürzbZ. I 1 S. 273Faksimile (ca. 173 KB)
- wenn das meisterstuͤck fertig, soll der meister-geselle, solches ... anzeigen, und ... um berufung des gewercks ansuchen1734 CCMarch. V 2 Sp. 377Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- bey verhinderungen des meisters, kann nur der ... meistergeselle ... das recht der mäßigen züchtigung über den lehrling ausüben1794 PreußALR. II 8 § 300
- alle ... rechte gehen ... auf die wittwen über, welche deren ausübung an meistergesellen übertragen können1808 Vetter,ORhein 50