Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meistergeselle

Meistergeselle

, m.

ausgelernter Handwerker, der sich um das Meisterrecht (I) bewerben, auch bei Verhinderung eines Meisters dessen Betrieb selbständig leiten kann
  • es warden die baid recepte ... vom maistergesellen [in e. Apotheke] verfertiget
    1566/67 DWB. VI 1968
  • elck meestergeselle van den ambachte
    1571/72 BredaRbr. 107
  • die meistersgesellen und lehrjungen müessen sich solcher arbeit [Anfertigung eines Rades für den Scharfrichter] enthalten
    1576 WürzbZ. I 1 S. 273
  • wenn das meisterstuͤck fertig, soll der meister-geselle, solches ... anzeigen, und ... um berufung des gewercks ansuchen
    1734 CCMarch. V 2 Sp. 377
  • bey verhinderungen des meisters, kann nur der ... meistergeselle ... das recht der mäßigen züchtigung über den lehrling ausüben
    1794 PreußALR. II 8 § 300
  • alle ... rechte gehen ... auf die wittwen über, welche deren ausübung an meistergesellen übertragen können
    1808 Vetter,ORhein 50
unter Ausschluss der Schreibform(en):