Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterstand

Meisterstand

, m.

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Stellung, Ansehen eines Meisters (III) 
  • sol dersuluiger, so thom meisterstandt anthogaen begerenn werde, ein frie und unuerleumde person seinn
    1611 Crone,GildenCoesfeld 82
  • meister J.D. hat ... solches alles by verlierung seines ehrlichen nammens und meisterstandts zuhalten ... globt
    1667 ZürichZftG. II 635
unter Ausschluss der Schreibform(en):