Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meistertag

Meistertag

, m.

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I regelmäßig stattfindende Versammlung der Meister (III) eines Handwerks
  • 1556 SchweizId. XII 939
  • den zweyen zum meister-tag geordneten burgermeistern
    1651 Reyscher,Ges. XIII 108
  • 1692 Beier,Meister 95
II in Zürich zwei Mal im Jahr stattfindender Termin für die Wahl der städtischen Amtsträger
  • die constafelherren und zunfftmeistere, so in den neuen raht kommen, werden jeder von seiner zunffte erwehlt, und wird selbiger tag genennet der m[eistertag] 
    1692 SchweizId. XII 939
  • von dem m[eistertag]. dieser tag, welcher seinen namen von der wahl der constaffelherren und zunftmeister her hat, ... fällt immer auf einen sonntag, welcher vierzehen tage ... ohngefährlich vor Johannes des täufers tag hergehet
    1775 SchweizId. XII 940