Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meistertag
Artikel davor:
Meisterschöffe
Meisterschra(ge)
Meisterschröter
Meisterschuß
Meistersohn
Meisterstand
Meisterstück
Meisterstückarbeiter
Meisterstückschau
Meistertafel
Meistertag
, m.
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I
regelmäßig stattfindende Versammlung der Meister (III) eines Handwerks
- 1556 SchweizId. XII 939
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- den zweyen zum meister-tag geordneten burgermeistern1651 Reyscher,Ges. XIII 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1692 Beier,Meister 95
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II
in Zürich zwei Mal im Jahr stattfindender Termin für die Wahl der städtischen Amtsträger
zu
Meister (V)
- die constafelherren und zunfftmeistere, so in den neuen raht kommen, werden jeder von seiner zunffte erwehlt, und wird selbiger tag genennet der m[eistertag]1692 SchweizId. XII 939Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- von dem m[eistertag]. dieser tag, welcher seinen namen von der wahl der constaffelherren und zunftmeister her hat, ... fällt immer auf einen sonntag, welcher vierzehen tage ... ohngefährlich vor Johannes des täufers tag hergehet1775 SchweizId. XII 940Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons