Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meisterzunft
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Meisterzeichen
(Meisterzeug)
Meisterzunft
, f.
I
Verband von Kaufleuten oder Handwerkern
- von der auffnahm der lehrjungen in die meisterzunfft1676 Savary,Kaufmann I 275
II
die Zugehörigkeit zu einer Meisterzunft (I)
- gehoͤren zu dem obern- oder halsgerichten ... wann sich jemand ... einiger meister-zunffts, daß er nicht ist, betrieglich beruͤhmet1740 BrschwLO. II 664Faksimile - in Google Books