Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meldungsbrief
Meldungsbrief
, m.
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wie Meldbrief
- wann einer ein liegendes gut an sich kaufft ... so nimbt ein solcher ... von gericht ein meldungs-brief, er habe solches gut ... an sich gebracht und laͤsset selbigen meldungs-brieff auf 3. rechts-tag oͤffentlich verlesen1688 Beckmann,Idea 306Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)