Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Memorienrechnung

Memorienrechnung

, f.

Abrechnung über eine Memorienstiftung
  • daß ... die memorien-rechnungen ... alle jahr einmal ... abgeleget ... werden
    1645 Staphorst,HambKG. I 2 S. 785
  • daß hinfuͤro alles, was von den calands- und memorien-guͤtern an zinsen, wein-kauff, hauren ... einkoͤmmt, in die calands- und memorien-rechnungen eingebracht werden moͤge
    1645 Staphorst,HambKG. I 2 S. 786
unter Ausschluss der Schreibform(en):