Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Menschenräuber
Artikel davor:
Menschengesetz
Menschengewalt
Menschengewohnheit
Menschenknecht
Menschenkopf
Menschenleib
Menschenmord
Menschenmörder
Menschenordnung
Menschenraub
Menschenräuber
, m.
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wer einen Menschenraub (I) begeht
- 1691 Stieler 1526f.
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- daß ... gegen die preußischen werber die allerschaͤrffeste patentes vorhanden sind, welche ihnen auf den betrettungs-fall als strassen- und menschen-raͤubern ... die lebens-straffe bestimmenMoser,Staatsarch. 1756 I-VI 673Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- bey uns wuͤrde ... eine todesstrafe statt finden koͤnnen, ... da der raub einer geringen sache schon todesstrafe nach sich zieht, der menschenraͤuber aber dem menschen alles raubt, indem er ihn sich selbst raubt1798 Grolman,KrimRWiss. 247Faksimile (ca. 184 KB)
- 1802 RepRecht X 208
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- wer eine unmündige person mit ihrem willen entführt, ist menschenräuber oder entführer1808 Feuerbach,PeinlR.4 36Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)