Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Merkantilmagistrat

Merkantilmagistrat

, m.

Handelsbehörde und -gericht der deutsch-italienischen Kaufmannschaft auf der Bozner Messe (unter der Bez. kauffmannsmagistrat 1635 gegründet, vgl. Siegel,CJCamb. I 203)
  • auf solchen fall und klag dem mercantil-magistrat mit abtrag des causirten schadens, und nach gestalt des excess, gegen denen ubertretern ... mit strafe verfahren ... werde
    1663 Siegel,CJCamb. I 214
  • 1668 QZollwTirol 149
  • des mercantil-magistrats zu B. hinvor erlangten privilegii: krafft dessen allein die arrollirte handels-leute, so die maͤrckt allda besuchen, samt denen tyrolischen einwohnern, und unterthanen bey ereigenden fallimenten, ihnen diejenige guͤther, schulden und effetti, so selbigen marckt betretten, pro rata ihrer schulden zueignen ... sollen ... limitirt
    1674 Siegel,CJCamb. I 215
  • 1718 Siegel,CJCamb. I 241
unter Ausschluss der Schreibform(en):