Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): merken
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merken
, v.I einen Gegenstand kennzeichnen, zB. mit einem Eichzeichen, obrigkeitlichen Kontrollzeichen, Hersteller- oder Eigentumszeichen (letzteres auch für Tiere); in betrügerischer Absicht auch: Spielkarten zinken
II von Personen
- 1 eine Person, die als sozialschädlich angesehen wird, mit einem Schandzeichen kenntlich machen, insb. brandmarken (I)
- 2 Juden als solche kenntlich machen
III mit einem Grenzzeichen versehen; gegen jn. merken die Grenze zu jm. festlegen
IV angrenzen
V notieren, aufschreiben
VI anzeigen, sagen; wider etwas merken gegen etwas Einspruch erheben, etwas auf jn. merken jm. etwas vermachen
VII seine Aufmerksamkeit richten auf, beachten, ausspähen, lauschen, anhören
VIII bedenken, prüfen, untersuchen, ermitteln, bewerten; jm. etwas merken tadelnd anrechnen, vorwerfen
IX wahrnehmen, erkennen, begreifen; sich merken lassen sich vernehmen lassen, sprechen
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