Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meßbahre

Meßbahre

, f.

als Maßeinheit verwendeter Behälter zum Einfüllen von Erz
  • wo auf einer zeche eine messbar befunden, die ... die rechte maas nicht hielte ... soll gestraft werden
    1509 Wutke,SchlesBergb. I 169
unter Ausschluss der Schreibform(en):