Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Meßbuch

I ein in der Regel kostbar ausgestattetes Buch (Missale), das die Regeln für den Ablauf des Gottesdienstes und auf freien Seiten oft Eintragungen über Zinsen, Gefälle und Kapitalien der betr. Kirche enthält
  • 1 Kassenbuch mit Eintragungen über Geschäftsabschlüsse, Einnahmen und Ausgaben von Kaufleuten auf der 1Messe (V) 
  • 2 Urkunde über eine Messeschuld, eine Art Inhaberschuldverschreibung