Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Messe

1Messe

, f.
I Gottesdienst in den abendländischen christlichen Kirchen, dessen Bez. auf die liturgische Entlassungsformel "ite, missa est" zurückgeht
III Gebiet, in dem die 1Messe (I) in der katholischen Form abgehalten wird
IV urspr. die im Anschluß an den Gottesdienst stattfindende Versammlung der Gemeinde vor der Kirche, aus der sich der landesherrlich privilegierte Markt (I) entwickelt
V Marktzeit