1messen, v.

Umfang, Größe, Länge, Gewicht oder Inhalt anhand einer örtlich oft unterschiedlich angesetzten Norm bestimmen
    in Handel, Gewerbe und Verkehr
    beim Bergbau: Grubenfelder und damit Bergwerksanteile vermessen, markscheiden (I)
als part. perf. oft im Gegensatz zu ungemessen, unbestimmt: begrenzt, genau bestimmt
    vom Frondienst
    bei Strafen: nach dem geltenden Recht zugemessen, genau
    verbindlich
    von einem Termin: festgesetzt
    zugemessen, eingeräumt
in subst. Verwendung: der als Lehen vergebene Durchgangszoll in Görlitz
metonymisch:
    vergleichen, zuteilen, vergelten
    jm. messen anrechnen
    beurteilen
    verordnen
    jm. schelten
zur rechtssprachl. Vbdg. noch meten noch malen vgl. ²mahlen (II 1)