Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Messerschlag

Messerschlag

, m.

Körperverletzung mit einem 3Messer 
  • [strafbar sind Schläge, außer wenn] ein man oder ein frowe ir êhalten an messersleg vnd swertsleg sleht vnd an wunden
    1281 Regensburg/CorpAltdtOrUrk. I 417