Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Messerschultheiß

Messerschultheiß

, m.

Vorsitzender im Gremium der Feldmesser
  • [der älteste Messer ist] messer-schultheiß 
    1618 Gau-Odernheim 146
  • wan jemand in einer gewanden einen mangel ... verspühren und mittelst der mässung diesfalß die gewießheit ausfindig machen zu laßen verlangen würde, soll selbiger es dem mässerschultheyßen anzeigen und ihne umb die maßung ersuchen
    1737 PfälzW. II 568