Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Messerziehen

Messerziehen

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
das als versuchte Körperverletzung gewertete Hervorziehen eines 3Messers, auch das Bußgeld dafür
  • das wir [Ratsleute] dy ... mannen ... umb obilhandelunge ... bosewort, umb messerczien ... recht und redlich vorricht ... habin bey hundert marken wandelkawff
    1433 PosenStB. I 223
  • messer ziehen ... ist dem gebot und ... herkomen nach halb vogts und halb des burgermeisters
    1502 QFürstentBayreuth I 93
  • die vierzehenn mann sollen auch ruegenn messerziehenn 
    1535 Hanauer,Constd'Alsace 214