Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Messerziehen
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Messerwurf
Messerzeichen
Messerziehen
, n.
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das als versuchte Körperverletzung gewertete Hervorziehen eines 3Messers, auch das Bußgeld dafür
vgl.
Messergezog,
Messerluk,
Messerrücken,
Messertreck,
Messertrecken,
Messertreckung,
Messerzuck,
Messerzücken,
Messerzug
- das wir [Ratsleute] dy ... mannen ... umb obilhandelunge ... bosewort, umb messerczien ... recht und redlich vorricht ... habin bey hundert marken wandelkawff1433 PosenStB. I 223Faksimile - in Google Books
- messer ziehen ... ist dem gebot und ... herkomen nach halb vogts und halb des burgermeisters1502 QFürstentBayreuth I 93
- die vierzehenn mann sollen auch ruegenn messerziehenn1535 Hanauer,Constd'Alsace 214Faksimile - in Google Books
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