Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meßrichter

Meßrichter

, m.

Kaufmann, der für die Dauer einer 1Messe (V) zu einer Art Handelsrichter bestimmt oder gewählt wird
  • nachdem den geordneten messrichtern vilfaͤltig klag fürkommen
    1609 Schmoller,StraßbTucherZft. 240
  • auf allen messen hat man eigene meß- oder marckt-richter, welche ... aus der zahl der kaufleute, welche den marckt frequentiren, erwehlet sind
    1742 Siegel,CJCamb. II 317