Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Meßtag

2Meßtag

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie 1Meßnacht 
  • soll der alpbürg ... zweem täg vor dem messtag die kühe ... weiden und hieten helfen, und am ... messtag soll ieder auf sein vieh fleissigs aufsehen haben, ob einiches einen mangl hab
    1607 Tirol/ÖW. IV 274
unter Ausschluss der Schreibform(en):