Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metall

Metall

, n.

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I Erz, dessen Förderung und Nutzung unter das Bergregal fallen
  • [Lehnsbestätigung für das Kloster:] den iserensteyn edder ander metal in der erden
    1451 IlsenburgUB. I 257
  • wurde ... ander metall ... befunden, soll in dieser leihe nichts beschrieben sein, sondern umb neue verleyhung oder belenung derhalb ... angesucht werden
    1563 Wetzlar/ZBergr. 12 (1871) 472
II Lehnübertragung der römischrechtlichen Formel (Digesten 48, 19, 22) damnatio in metalla 
in der Wendung in Metalle verdammen zur Bergwerksarbeit verurteilen
  • die pene vnd straffe des metals ist, wann einer damniert vnd verdampt wird entwedes zum kalck oder schwebelgraben
    1566 Göbler,Hdb. 406
  • [Wilddiebe] sollen mit staupenschlaͤgen ewig unseres landes verwiesen, oder sechs jahr lang auf galleen, in metalle und dergleichen stetswaͤhrende arbeit verdammet ... werden
    1572 CAug. I 134
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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