Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metall
Metall
, n.
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I
Erz, dessen Förderung und Nutzung unter das Bergregal fallen
- [Lehnsbestätigung für das Kloster:] den iserensteyn edder ander metal in der erden1451 IlsenburgUB. I 257
- wurde ... ander metall ... befunden, soll in dieser leihe nichts beschrieben sein, sondern umb neue verleyhung oder belenung derhalb ... angesucht werden1563 Wetzlar/ZBergr. 12 (1871) 472
II
Lehnübertragung der römischrechtlichen Formel (Digesten 48, 19, 22) damnatio in metalla
in der Wendung in Metalle verdammen zur Bergwerksarbeit verurteilen
in der Wendung in Metalle verdammen zur Bergwerksarbeit verurteilen
- die pene vnd straffe des metals ist, wann einer damniert vnd verdampt wird entwedes zum kalck oder schwebelgraben1566 Göbler,Hdb. 406
- [Wilddiebe] sollen mit staupenschlaͤgen ewig unseres landes verwiesen, oder sechs jahr lang auf galleen, in metalle und dergleichen stetswaͤhrende arbeit verdammet ... werden1572 CAug. I 134Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)