Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metallfälscher

Metallfälscher

, m.

der eine vorgeschriebene Metallmischung unrechtmäßig verändert
  • faltsch müntzer, mettalfeltscher, zuo vil bly vnder zyn. vnnd inne alda in ein standen in sütigem wasser vnd oell versieden, vnd vom leben zum todt richten
    1. Hälfte 15. Jh. (Hs. 1636) GlarusGO. 140
  • [aus Hofgerichtsordnung:] 13. urthel über falschmünzer, falsch kantengiesser [oder ein Wort falschkantengießer?], metallfälscher: herr mich dünkt recht, dass der scharfrichter diesen menschen näme in hand und gewalt und ihn allda in einen kessel oder standen mit siedent wasser oder öl versiede und also ... zum tode richte ... damit niemand mehr von seiner fälschere, beschiessen und betrogen wird
    16. Jh. Rickenbacher,StrRSchwyz 61
unter Ausschluss der Schreibform(en):