Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metzer

Metzer

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Metzeinnehmer 
  • daß hinfuͤhro kein muͤhlenmeister, muͤller, bescheider oder maͤtzer ... bey einiger muͤhlen angenommen oder geduldet werden solle, es habe denn derselbe ... den gedruckten eyd wuͤrcklich abgeleget
    1676 CCMarch. IV 4 Sp. 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):