Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metzgerpost

Metzgerpost

, f.

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pl. -posten,
ohne Berücksichtigung des Postregals betriebene Einrichtung zur Beförderung von Post oder Stellung von Postpferden durch die Metzger (I) 
vgl. 1Post (I)
  • verordnung ... zu einführung des ordentlichen postweesen und abstellung der metzger post 
    1600 TrierChr. 1 (1905) 39
  • [das] von etlichen ständen des reichs hin und wieder de facto aufgerichtete neben-pottenwerckh vnd metzgerposten [wird verboten]
    1659 NeuburgKollBl. 50 (1886) 14
  • die metzger-posten und bottenwerke, so von kaufleuten und städten dem reichs-postwesen zum nachteil ... eingeführt
    1668 ZHessG.2 34 (1910) 36
unter Ausschluss der Schreibform(en):