Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Metzgerstrafe

Metzgerstrafe

, f.

Bußgeld für den Verstoß gegen die Metzgerordnung 
  • 1615 VeröfflFrankf. VII 2 S. 670
  • soviel die metzger-, becker- und wirth-, auch andere gemeine strafen, rügen und einungen betrifft, ... verbleiben ... der statt allein vermög alten herkommens
    1737 PfälzW. II 585