Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michaelsgefälle

Michaelsgefälle

, pl.

zu Michael geschuldete Abgaben
  • die georgii- und michaeli-gefähln sollen nicht allein denselben tag sondern iederzeit ein ganz monath hervor ohne weitern befelch eingefordert werden
    Ende 17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1015
  • die beständigen michaels-, und andere baare geld- gefälle der meyere und leibeigene
    1763 SammlVerordnHannov. II 483
unter Ausschluss der Schreibform(en):