Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michaelsschaft
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, m.
an Michael zu leistende Abgabe
vgl.
Osterschaft
zu
2Schaft (I)
- der osterschafft hat dieses jahr ertragen laut schafftzettul 16 f 8 ß 9 pf. johannisschafft, michaelisschafft, weyhnachtsschaft, laendliche schafft der leuthe, so ausserhalb wohnen, weilen anstatt der schatzung, so jaehrlich zweimahl hat pflegen gehoben zu werden, zwey schafft ziel von gn. herrschafft gesezt worden1609/22 Scherz-Oberlin 1372Faksimile - in Google Books
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