Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michaelszins
Artikel davor:
Michaelsmarkt
Michaelsmeister
Michaelsmesse
Michaelspfennig
Michaelsrechnung
Michaelsschaft
Michaelsschatz
Michaelssteuer
Michaelstag
Michaelszeit
Michaelszins
, m.
zu Michael fällige Abgabe
- soll ... derselb abgezogene man den winterbaw, den er auf das gut geseet hat, hinter sich schneiden und fuhren wohin er will, doch also daß er dem herren ... den kunftigen s. michelszins davon reichen soll1436 HofStR. 154Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1468 HildeshUB. VII 666
Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- walpurgzins, michelzzins, weyhenachtzins1492 Eyb,Gedenkbuch 9
- michaelis czins auffm lannde1506 PlauenErbb. 160
- 1519 MdForsch. XX 332
- michaelisgroschen. michaeliszinsen. dergleichen werden an einigen orten dem pfarrer zu Michaelis, als erbzinsen, oder von gewissen grundstuͤcken, als gaͤrten, wiesen, feldern entrichtet1803 Philipp,WBSächsKR. 375Faksimile - in Google Books
- 1827 Rudhart,Finanzverw. Beil. 16
Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
Michaelzunft
michel
Micheling
Michi
Michibuch
Michifrau
Michigeld
Michiherr
Michileute