Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michifrau

Michifrau

, f.

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unter dem als Michi gekennzeichneten Zugehörigkeitsverhältnis stehende Frau
  • es soll auch ain jeder michiman oder -fraw, die das michi von meinen herrn angenomen, ainen eingesessnen und häbigen burger ... meinen herrn zů bürgen und trester geben
    Ende 16. Jh. ÜberlingenStR. 533