Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Michileute

Michileute

, pl.

unter dem als Michi gekennzeichneten Zugehörigkeitsverhältnis stehende Personen
  • den michilüten, auch denen, die meinen herrn mit aigenschaft oder sonst verwandt, in und usserhalb der stat, in meinen herrn gerichten gesessen seindt, gibt man die spend zur wochen 3 tag
    Anf. 16. Jh. ÜberlingenStR. 271
  • burger, michi- ald aigenleut 
    16. Jh. ÜberlingenStR. 435
  • volgt die ordnung der michileut 
    2. Hälfte 16. Jh. ÜberlingenStR. 533