Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietbank

Mietbank

, f.

Verkaufstisch auf dem Markt (III), der gegen eine Miete (III 1) vergeben wird
  • welcher meister auch eine mitbang hat, den sol man mit erhehung der zins nicht ferterben
    1578/1601 TrautenauChr. 141