Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietregister

Mietregister

, n.

amtliches Verzeichnis über die Einnahme des Miethafers 
  • welchen [von den Waldnutzern geschuldeten] hafer die kornschreiber ... einnehmen vnd mit den mietregistern welche vnsere ambtleute vnd oberfoͤrster allemahl unterschreiben sollen, treulich berechnen vnd damit ihre rechnunge belegen
    1593 CCMarch. IV 1 Sp. 512