Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mietregister
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, n.
amtliches Verzeichnis über die Einnahme des Miethafers
- welchen [von den Waldnutzern geschuldeten] hafer die kornschreiber ... einnehmen vnd mit den mietregistern welche vnsere ambtleute vnd oberfoͤrster allemahl unterschreiben sollen, treulich berechnen vnd damit ihre rechnunge belegen1593 CCMarch. IV 1 Sp. 512Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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