Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milch
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Milch
, f.I die von Haustieren gewonnene Milch ist als bäuerliches Wirtschaftsgut oft abgabepflichtig, gelegentlich auch Zahlungsmittel; da Auskommen und Wohlstand einer bäuerlichen Familie vom Ertrag der Milchwirtschaft wesentlich mitbestimmt wurden, stehen Milchvieh und -produkt unter strafrechtlichem Schutz und sind von alters her Gegenstand abergläubischer Angstvorstellungen (insb. im Zsh. der Hexerei)
II die Muttermilch, hier als Verdachtsmerkmal bei Kindermord (I)
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