Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Milchmiete

Milchmiete

, f.

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belegt nur für die Schweiz
Einbehaltung und Verwertung eines bestimmten Milchanteils von Weidevieh als Gegenleistung für die Weidenutzung
  • sol der albpmaister ... an jegklichem ... erforderen, wie fil er milchmiet vom lannd hab
    1546 AppenzUB. III 2 S. 223
  • welcher mehr denn zwei kühe z' m[ilchmiete] empfaht, soll gar kein gemeinmerk dasselbig jahr nutzen
    1611 SchweizId. IV 566